
Ein Mischer, ein Trockner, eine pneumatische Förderanlage oder ein Staubfilter können auf dem Papier ähnlich aussehen. Im Betrieb zeigen sich die Unterschiede schnell – bei Produktqualität, Stillstandszeiten, Sicherheit und Energiekosten. Nach unserem Besuch der POWTECH TECHNOPHARM 2026 in Nürnberg haben wir die sieben Punkte zusammengefasst, die bei Spezifikation und Beschaffung von Pulver- und Schüttguttechnik den größten Unterschied machen.
Die Checkliste richtet sich an Einkäufer, Projektingenieure und Betriebsleiter. Sie ersetzt weder eine standortspezifische Gefährdungsbeurteilung noch die Beratung durch eine benannte Stelle, hilft aber, vor dem Angebotsvergleich die richtigen Fragen zu stellen.


1. Material charakterisieren – und mit dem echten Produkt testen
Pulver und Schüttgüter verhalten sich je nach Partikelgrößenverteilung, Partikelform, Feuchte, Temperatur und Lagerdauer sehr unterschiedlich. Dieselbe Maschine kann mit einem Produkt einwandfrei laufen und mit einem anderen scheitern.
Was Sie spezifizieren sollten:
- Partikelgrößenverteilung und, wo relevant, Partikelform
- Schütt- und Stampfdichte, Fließfähigkeit und Kohäsion
- Feuchtegehalt, Temperatur und hygroskopisches Verhalten
- Abrasivität, Bruchempfindlichkeit und Entmischungsneigung
- Veränderungen über die Zeit: Verbackung, Agglomeration, elektrostatische Aufladung
Was Sie Lieferanten fragen sollten: ob Versuche mit Ihrem Produkt im Technikum möglich sind, welche Parameter gemessen werden und wie die Versuchsergebnisse in die garantierte Leistung der Großanlage übertragen werden.
2. Explosionsrisiko bewerten und Schutzkonzept vereinbaren
Viele organische, metallische und synthetische Stäube können explosionsfähige Staub-Luft-Gemische bilden. In der EU setzen zwei Richtlinien den Rahmen: die Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) für Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen und die Richtlinie 1999/92/EG zum Schutz der Beschäftigten, nach der der Betreiber explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einteilt (für Staub: Zonen 20, 21 und 22) und die Maßnahmen dokumentiert. In Deutschland ist letztere insbesondere über die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung umgesetzt.
Was Sie spezifizieren sollten:
- Die Staubexplosionskenngrößen Ihres tatsächlichen Produkts (zum Beispiel Kst, pmax und Mindestzündenergie) – keine pauschalen Literaturwerte
- Die Zoneneinteilung in und um die Anlage
- Die erwarteten Schutzmaßnahmen: explosionsfeste Bauweise, Druckentlastung, Unterdrückung, Entkopplung
- Klare Verantwortlichkeiten: Wer plant, wer liefert und wer bescheinigt welchen Teil des Konzepts
Was Sie Lieferanten fragen sollten: welche Gerätekategorie und Kennzeichnung die Maschine trägt, welche Schutzsysteme im Lieferumfang enthalten sind und welche Dokumente (Konformitätserklärungen, Betriebsanleitungen, Prüfbescheinigungen) geliefert werden.
3. Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 einplanen
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und gilt ab dem 20. Januar 2027. Maschinen, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden, müssen der neuen Verordnung entsprechen. Unter anderem erlaubt sie digitale Betriebsanleitungen (eine Papierfassung auf Anfrage), verschärft die Anforderungen an sicherheitsrelevante Software und den Schutz gegen Manipulation (Cybersecurity) und regelt Maschinen mit selbstlernendem Verhalten.
Was Sie spezifizieren sollten: Legen Sie für Anlagen, die um oder nach Januar 2027 geliefert bzw. in Verkehr gebracht werden, vertraglich fest, auf welcher Rechtsgrundlage CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung erfolgen und welche Dokumente in welcher Sprache zu liefern sind.
Was Sie Lieferanten fragen sollten: wie sie sich auf die Verordnung vorbereiten und ob Maschine und Dokumentation zum geplanten Liefertermin konform sein werden.

4. Hygiene, Reinigbarkeit und Materialdokumentation festlegen
In Lebensmittel-, Futtermittel-, Chemie- und besonders in Pharmaanwendungen ist Reinigbarkeit eine Konstruktionsanforderung, kein Nachgedanke. Toträume, raue Oberflächen und schwer zugängliche Dichtungen führen zu Kreuzkontamination, Reinigungsstillständen und Validierungsproblemen.
Was Sie spezifizieren sollten:
- Produktberührte Werkstoffe (zum Beispiel Edelstahl 1.4404 / AISI 316L) und Dichtungswerkstoffe
- Anforderungen an die Oberflächengüte produktberührter Flächen (zum Beispiel maximaler Ra-Wert)
- Das Reinigungskonzept: Trockenreinigung, Nassreinigung, Cleaning-in-Place (CIP) oder Washing-in-Place (WIP)
- Materialzeugnisse, zum Beispiel Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 nach EN 10204
- Wo zutreffend: Lebensmittelkontakt-Konformität (Verordnung (EG) Nr. 1935/2004), GMP-Anforderungen und Unterstützung bei der Qualifizierung (DQ/IQ/OQ)
Was Sie Lieferanten fragen sollten: welchen Hygienic-Design-Leitlinien sie folgen, wie die Maschine zerlegt und inspiziert wird und welches Dokumentationspaket im Preis enthalten ist.
5. Energiedaten im eigenen Betriebspunkt anfordern
Kompressoren, Gebläse, Vakuumpumpen, Antriebe und Trockner verursachen über ihre Lebensdauer oft höhere Energie- als Anschaffungskosten. Besonders die pneumatische Förderung ist energieintensiv; die Wahl zwischen Dichtstrom- und Flugförderung beeinflusst zudem Produktabrieb und Rohrverschleiß.
Was Sie spezifizieren sollten: geforderte Leistung, Förderstrecke und Betriebsstunden, damit Lieferanten den Energiebedarf für Ihren Fall berechnen können.
Was Sie Lieferanten fragen sollten:
- Energieverbrauch in Ihrem Betriebspunkt, nicht im Bestpunkt der Kennlinie
- Druckluft- bzw. Gasbedarf einschließlich erwarteter Leckage
- Optionen für Drehzahlregelung, intelligente Steuerung und Wärmerückgewinnung
- Wartungsintervalle und Verschleißteile mit erwarteter Standzeit
Ein Angebotsvergleich auf Basis der Gesamtbetriebskosten – Kaufpreis plus Energie, Wartung und Ersatzteile über einen festgelegten Zeitraum – verändert häufig die Rangfolge.
6. Integration, Messtechnik und Daten spezifizieren
Neue Anlagen müssen in einen bestehenden Betrieb passen: mechanisch, elektrisch und digital. Nicht früh spezifizierte Schnittstellen werden später zu teuren Nachträgen.
Was Sie spezifizieren sollten:
- Schnittstellen zum Leitsystem und Kommunikationsprotokolle (zum Beispiel OPC UA oder der vor Ort genutzte Feldbus)
- Wäge- und Dosiergenauigkeit, Rezepturverwaltung und Chargenprotokolle
- Inline- oder At-line-Messung (zum Beispiel Partikelgröße, Feuchte oder Füllstand), wo sie Mehrwert bringt
- Anforderungen an Fernzugriff, Datensicherheit und Benutzerverwaltung
Was Sie Lieferanten fragen sollten: welche Schnittstellen Standard und welche Optionen sind, wer für Integration und Inbetriebnahme verantwortlich ist und wie Software-Updates über die Lebensdauer gehandhabt werden.

7. Den Lieferanten prüfen – nicht nur die Maschine
Eine gute Maschine von einem Lieferanten, der Sie in Ihrer Region nicht betreuen kann, ist ein Risiko. Prüfen Sie den Lieferanten vor der Vergabe ebenso sorgfältig wie die Technik.
Was Sie prüfen sollten:
- Referenzen mit vergleichbaren Produkten und Leistungen
- Werksabnahme (FAT) und Abnahme vor Ort (SAT): Umfang, Kriterien und Teilnehmer
- Ersatzteilverfügbarkeit und übliche Lieferzeiten
- Servicenähe: Techniker im Land, Reaktionszeiten, Fernunterstützung
- Sprache und Vollständigkeit der Dokumentation
- Kaufmännische Bedingungen: Gewährleistungsumfang, Leistungsgarantien und deren Nachweis
Zusammenfassung: sieben Leitfragen
- Material: Wurde die Anlage mit gemessenen Daten und Versuchen mit unserem Produkt ausgelegt?
- Explosionsschutz: Sind Zonen, Schutzmaßnahmen und Verantwortlichkeiten klar definiert und dokumentiert?
- Maschinenverordnung: Welche Rechtsgrundlage gilt bei Lieferung, und ist die Dokumentation konform?
- Hygiene: Sind Werkstoffe, Oberflächen, Reinigungskonzept und Zeugnisse festgelegt?
- Energie: Was verbraucht die Anlage in unserem Betriebspunkt über die Lebensdauer?
- Integration: Sind Schnittstellen, Messtechnik und Datensicherheit spezifiziert?
- Lieferant: Kann der Lieferant testen, abnehmen, Ersatzteile liefern und uns vor Ort betreuen?
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechtsberatung noch einen Ersatz für eine standortspezifische Gefährdungsbeurteilung dar. Rechtsgrundlagen: Richtlinie 2014/34/EU; Richtlinie 1999/92/EG; Verordnung (EU) 2023/1230; Verordnung (EG) Nr. 1935/2004; EN 10204. Bitte prüfen Sie für Ihr Projekt die jeweils aktuellen Fassungen der Rechtsvorschriften und Normen.
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